Prüfung medizinischer Geräte / Pflegebetten

Wiederholungsprüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei elektrisch betriebenen Pflegebetten, Pflegestühlen und Pflegesesseln:

Die Prüfungen der elektrischen Anlagen gemäß DIN EN 62353 (VDE 0751-1), DIN VDE 0701-0702, DGUV Vorschrift 3 dürfen nur von speziell ausgebildete Personen durchgeführt werden, die einer ständigen Weiterbildung unterliegen. Weiterhin dürfen nur für diese Prüfungen zugelassene, geprüfte und kalibrierte Messgeräte zum Einsatz kommen.

Um den normalen Tagesablauf Ihrer Einrichtung nicht zu behindern, wird die Prüfung der elektrischen Komponenten von unseren Fachkräften mit den modernsten Prüfgeräten unter Verwendung von Barcodelesern durchgeführt.

Die elektrische Prüfung (sicherheitstechnische Prüfung und Kontrolle der eingesetzten Motoren und elektrischen Komponenten) erfolgt mit speziellen Messgeräten und Computer. Diese Technik ermöglicht eine schnelle, präzise sowie kostengünstige Prüfung mit sofortiger Auswertung der Messergebnisse durch das Prüfgerät und spezieller Software. Mängel werden somit sofort vor Ort festgestellt und analysiert.

Nach erfolgter Prüfung wird das geprüfte Gerät mit einer Prüfplakette versehen.

Die Dokumentationen (Prüfprotokolle, Gerätelisten, Mängellisten und Statistiken) werden nach erfolgter Prüfung ausgewertet und Ihnen als Nachweis der erfolgten Prüfung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden übergeben. Die Messergebnisse werden Ihnen auch in digitaler Form (CD-Datenträger) zur Verfügung gestellt. Gemäß der folgenden gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften erfolgt die Prüfung:

  • DIN EN 62353 (VDE 0751-1)
  • DIN VDE 0701-0701
  • DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)
  • DIN EN 60601-2-38/A1
  • DIN EN 60601-1
  • MedBetreibV
  • MPG (Medizinproduktgesetz)
  • Vorgaben der obersten Landesbehörden
  • DIN EN 1970:2000
  • Seitengitterprüfung

Gemäß der Vorgaben der obersten Landesbehörden, UVV, DGUV Vorschrift 3 und MPBetreibV haben Sie als Betreiber die Pflicht, die in Ihrem Bestand befindlichen Kranken- und Pflegebetten hinsichtlich der korrekten Funktion der Seitengitter zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.

Weiterhin sind Sie als Betreiber verpflichtet, die notwendigen und vom Hersteller klar zu beschreibenden Wartungs- und Kontrollarbeiten regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen. Diese Prüfungen müssen den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger entsprechen.

Diese Prüfungen können wir für Sie kostengünstig, eventuell verbunden mit der Prüfung der elektrischen Komponenten, nach Ihren zeitlichen Vorgaben, übernehmen.

Bei diesen Prüfungen sind die Maße und Abstände der Seitengitter und die zu erwartenden mechanischen Belastungen entscheidend.

Weitere Prüfungskriterien sind:

  • Abstände zwischen beweglichen Teilen innerhalb der normalen Fingerreichweite (DIN EN 1970:2000)
  • der Verriegelungsmechanismus
  • die Aufhängungen der Seitengitter
  • Beschädigungen und Schwachstellen
  • Verschleißerscheinungen, Überbeanspruchung und Defekte

Kostenreduzierung durch Verwendung modernster Technik bei Mess- und Prüfgeräten.

Bedenken Sie:

  • Die Wiederholungsprüfung nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1), DGUV Vorschrift 3, muss alle 6 Monate erfolgen.
  • Diese darf nur von speziell in diesem Fachbereich ausgebildeten Personen durchgeführt werden
  • Die Prüfung der Seitengitter ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Die Verwendung modernster Mess- und Prüfgeräte

bringt für Ihre Einrichtung folgende Vorteile:

  • Schnellere und kostengünstige Wiederholungsprüfung Ihrer Pflegebetten
  • Minimierung der Störungen im täglichen Arbeitsablauf

Kostengünstig erstellen wir Ihnen:

  • Prüfprotokolle
  • Bestands- und Gerätelisten
  • Statistik- und Terminlisten
  • Mängel- und Beanstandungslisten
  • Überspielen der Messdaten durch uns auf Datenträger (CD-ROM, Stick)
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